Gebietsgröße: | 18,71 ha |
Förderprogramm: | Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen |
Durchführungszeitraum: | 1995 - 31.12.2017 |
VU-Beschluss: | 06.10.1995 / Änderunge vom 06.11.1995 |
Satzungsbeschluss: | 04.06.1996 |
Genehmigung der Satzung: | 27.11.1996 |
Beschluss 1. Änderungssatzung | 10.12.2002 |
Beschluss 2. Änderungssatzung | 27.03.2008 |
Förderrahmen: | 3.648 Mio. Euro |
19 Jahre Sanierungsgebiet „Ortskern“ in der Gemeinde Bretnig-Hauswalde
Information für die Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet
Die Ortskernsanierung
in Bretnig-Hauswalde ist ein erfolgreiches Projekt und im Ortsbild deutlich ablesbar.
Es umfasst eine Fläche von 18,7 ha. Neben den Zuwendungsgebern Bund und
Freistaat Sachsen haben die Gemeinde Bretnig-Hauswalde und Sie als
Grundstückseigentümer durch den Einsatz eigener finanzieller Mittel wesentlich
dazu beigetragen. Der Förderrahmen beträgt 3,65 Mio €. Mit 1 € Fördermittel
wurden 8 € Folgeinvestitionen durchgeführt, so dass mit ca. 30 Mio € das
Ortsbild der Gemeinde aufgewertet wurde.
Es hat sich das
Erscheinungsbild von Straßen und Plätzen verbessert, Gemeinbedarfseinrichtungen
wurden saniert, brachgefallene, nicht mehr zu erhaltende Bausubstanzen wurde abgerissen
und die Flächen neuen Nutzungen zugeführt. Die baulichen Missstände wurden sichtbar
reduziert.
Anhand von
Fotos und Beschreibungen in den nächsten Ausgaben des Rödertal-Anzeigers möchten
wir Ihnen den Zustand vom Beginn der Ortskernsanierung wieder in Erinnerung
rufen und einzelne Maßnahmen noch einmal vorstellen. Mit dieser Ausgabe
erhalten Sie einen „Einstieg“ in die umfangreiche Materie der Abrechnung von
Sanierungsgebieten.
Auch erste Fragen
von Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet könnten damit schon beantwortet
werden. In den Grundbüchern der Grundstücke im Sanierungsgebiet steht ein von
Amts wegen eingetragener Sanierungsvermerk. Dieser wurde nach der förmlichen
Festlegung des Sanierungsgebietes und der Rechtsverbindlichkeit der
Sanierungssatzung eingetragen.
Die erste
Sanierungssatzung wurde vom Gemeinderat Bretnig-Hauswalde am 04.06.1996
beschlossen und zum 14.12.1996 wirksam. Weitere Änderungen der
Sanierungssatzung erfolgten per Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2002 und
27.03.2008. Beide Beschlüsse beinhalteten die Erweiterungen des ursprünglich
festgelegten Sanierungsgebietes. Es besteht nunmehr in den Grenzen, wie in der
Grafik dargestellt.
Alle
Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet sind hierüber informiert. Allerdings
könnte das Gesamtprojekt im Laufe der Jahre in den Hintergrund getreten sein.
Die Gemeinde
Bretnig-Hauswalde nutzte das Bund-Länder-Programm:
„Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“. Dieses Programm wird
seit dem Jahr 2010 nicht mehr mit neuen Fördermitteln ausgestattet, so dass die
Beendigung der Förderung dadurch hervorgerufen wird.
In den
nächsten Jahren steht der Abschluss des Sanierungsgebietes auch in Bretnig-Hauswalde
bevor. Die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnung des Gebietes und die
Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen sind die nächsten
Aufgaben, die damit in Verbindung stehen. Bretnig-Hauswalde ist in dieser
Hinsicht kein Einzelfall, denn mit dieser Problematik haben sich derzeit rund
200 Städte und Gemeinde in Sachsen, in denen Sanierungsgebiete in den
zurückliegenden Jahren erfolgreich um- und neu gestaltet wurden,
auseinanderzusetzen.
Die Kommunen sind nach dem Bundesbaugesetzbuch und nach der Sächsischen
Gemeindeordnung verpflichtet, die Abrechnung der Sanierungsgebiete vorzunehmen
und die Auswirkungen der Sanierung auf die Entwicklung der Grund- und
Bodenwerte zu untersuchen.
Mit dem
bevorstehenden Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in Bretnig-Hauswalde,
voraussichtlich zum 31.12.2017, werden in den kommenden Wochen die
sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet „Ortskern“ durch
den Gutachterausschuss des Landkreises Bautzen gutachterlich festgestellt. Der
Gutachterausschuss ist nach dem Bundesbaugesetzbuch das hierfür zuständige öffentliche
Gremium und wurde von der Gemeinde dazu entsprechend beauftragt.
Die in dem
bald vorliegenden Gutachten festgestellten Wertsteigerungen sind die Grundlage
für die Erhebung der Ausgleichsbeträge, welche von den Grundstückseigentümern im
Sanierungsgebiet zu entrichten sind.
Die Gemeinde Bretnig-Hauswalde
hat hier keinen Handlungsspielraum. Ein pauschaler Verzicht auf die Erhebung ist
nur bei festgestellten Bagatellwerten gesetzlich eingeräumt und ist nach dem
jetzt schon vorliegenden Zwischenstand
in Bretnig-Hauswalde voraussichtlich nicht zu erwarten. Sollte die Gemeinde
dennoch die Erhebung der Ausgleichsbeträge nicht vornehmen, so wäre das sogar
mit der Konsequenz einer möglichen vollständigen Rückforderung der gewährten Fördermittel
verbunden. Die finanziellen Risiken wären immens und für die Gemeinde nicht zu
verkraften.
Aufgabe der Verwaltung
ist es, die ermittelten Wertveränderungen auf der Grundlage des Gutachtens den Grundstückseigentümern transparent zu
vermitteln und mit dem Gemeinderat die Rahmenbedingungen zur Erhebung
festzulegen. Denn schließlich gehört es auch zu unseren Pflichten, unbillige
Härten weitestgehend einzuschränken oder zu vermeiden.
Zur Höhe der
tatsächlichen Wertsteigerungen können erst dann konkrete Angaben gemacht werden,
wenn das Gutachten verbindlich schriftlich vorliegt. Damit rechnet die
Verwaltung in den nächsten Wochen. Auch Schätzungen, Vergleiche oder Beispiele
anderer Städte anzuführen, ist nicht sachgerecht. Die Ermittlung hängt ganz
entscheidend von der Ausgangssituation in Bretnig-Hauswalde, den tatsächlich
durchgeführten Maßnahmen und der individuellen Situation in der Gemeinde ab.
Sobald das
Gutachten vorliegt, wird die Verwaltung seine Auswertung bearbeiten und der
Gemeinderat die Abschlusserklärung zum Sanierungsgebiet beschließen. In dieser
Erklärung enthalten sind die Festlegungen der letzten baulichen Maßnahmen im
Sanierungsgebiet, der Rahmenbedingungen für die Ablösung der Ausgleichsbeträge
für die Grundstückseigentümer und der Zeitpunkt für die Schließung des
Sanierungsgebietes. Dieser Beschluss wird voraussichtlich im Oktober/November
2015 möglich sein.
Unmittelbar
im Anschluss daran wird die Verwaltung das konkrete Gespräch mit den
Grundstückseigentümern suchen, sie umfassend zu den individuellen Bedingungen
an Ihrem Grundstück informieren, aufklären und den weiteren Ablauf sowie
Handlungsspielräume aufzeigen. Letztere sollen die Ausschöpfung aller Möglichkeiten
der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichbeträge betreffen.
Die mit
Realisierung der Ablösebeträge eingenommenen Mittel werden benötigt, um die vom
Gemeinderat festgelegten letzten Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern“
Bretnig-Hauswalde finanzieren zu können.
Die
Verwaltung geht fest davon aus, dass es im gemeinsamen Interesse der Gemeinde
und der Grundstückseigentümer liegt, die eingenommenen Mittel für Investitionen
im Sanierungsgebiet „Ortskern“ Bretnig einzusetzen. Alternativ kommt die
Erhebung der Ausgleichsbeträge nach Abschluss des Sanierungsgebietes im Jahr
2017 per Bescheid in Betracht. Dann besteht jedoch nach derzeitigem Sachstand
das hohe Risiko, dass die von den Grundstückseigentümern eingenommenen Mittel
an den Zuwendungsgeber abgeführt werden müssen. Das wollen wir genauso
vermeiden, wie eine mögliche Rückforderung von Fördermitteln.
Bitte stellen
Sie sich darauf ein, dass wir voraussichtlich im IV. Quartal 2015 mit konkreten
Informationen auf jeden einzelnen Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zugehen
und Sie sich mit der Frage der Ablösung von Ausgleichsbeträgen beschäftigen
müssen.
Wir
versichern Ihnen, für alle Beteiligten eine machbare Lösung zu suchen, denn
schließlich möchten auch wir dieses große Projekt gemeinsam erfolgreich zum
Abschluss bringen.
Bischofswerdaer Straße 18/20
Bischofswerdaer Straße 34
Bischofswerdaer Straße 38
Am Klinkenplatz 4
Hofescheune
Brauerei, Am Klinkenplatz 5
Mühlberg 3
Die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch ist für das
Sanierungsgebiet „Stadtkern“ Großröhrsdorf inzwischen erfolgt. Leider werden
die betroffenen Grundstückseigentümer vom Grundbuchamt nicht direkt informiert.
Daher informiert die Stadtverwaltung Großröhrsdorf die
Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet über die Nummern ihrer Grundbuchblätter,
in denen der Sanierungsvermerk durch das Grundbuchamt gelöscht, oder anderweitig
durch eine in der Vergangenheit beantragte Löschung bereits gestrichen ist.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zu
prüfen, ob alle ihre Grundbuchblattnummern in der beigefügten Tabelle
aufgeführt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet die Stadtverwaltung
Großröhrsdorf um Rückmeldung unter der Telefonnummer 035952/28328 oder
035952/28318. Wir prüfen auf Ihren Hinweis, ob die Löschung der Sanierungsvermerke
dann seitens der Stadt Großröhrsdorf beim Grundbuchamt noch separat beantragt
werden muss.
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283-60
(035952) 283-61
E-Mail
Rathausplatz1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283-20
(035952) 283-53
E-Mail
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf