Grundstücksfläche gesamt: | 600 m² (gelb umrandet dargestellt) |
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Bruttogrundfläche Gebäude: | 156 m² |
Baujahr: | 1896 |
Anzahl Geschosse: | 1 |
Unterkellert: | nein |
Stromanschluss: | vorhanden |
Trinkwasseranschluss: | vorhanden (stillgelegt) |
Gasanschluss: | nicht vorhanden |
Das Objekt befindet sich in zentraler Lage in der Stadt
Großröhrsdorf. Die Bruttogrundfläche des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses
beträgt 156 m². Davon entfallen auf das Hauptgebäude 138 m² und auf den Anbau
18 m².
Das im Jahre 1896 errichtete ehemalige Feuerwehrgerätehaus
ist freistehend und massiv gebaut. Es besteht aus einem Geschoss und ist nicht
unterkellert.
Das Dach bildet ein Satteldach, welches mit Dachpappe und
Dachpfannen bestückt ist. Der Anbau ist von einem Flachdach überdacht. Die
Fassade ist verputzt.
Das Feuerwehrgebäude hat keine Heizungsanlage. Die gesamte
Elektroinstallation ist zu überprüfen und ggf. den aktuellen Anforderungen
anzupassen. Das Gebäude hat einen Trinkwasseranschluss, welcher aber seit
Jahren nicht mehr genutzt wird (Wasser abgestellt).
Eine Einfriedung des Mietgegenstandes existiert nicht.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und befindet
sich nicht im Bereich der Gestaltungssatzung „Ortskern“ Großröhrsdorf. Das
Flurstück befindet sich im Innenbereich und ist nach gültigem
Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
Eine Besichtigung innerhalb der Angebotsfrist ist aufgrund der bestehenden Gebäudemängel verpflichtend und erfolgt nach Vereinbarung. Die Beseitigung von bestehenden Baumängeln durch den Vermieter wird mit Verweis auf § 536b BGB ausgeschlossen. Im Gegenzug wird ein langfristiger Mietvertrag über 5 Jahre geschlossen. Der frühestmögliche Mietbeginn ist der 01.03.2024.
Die Vermietung erfolgt gegen Gebot. Das Mindestgebot beträgt 550 € (ggf. zzgl. Umsatzsteuer, soweit steuerpflichtig). Informationen zum Ablauf des Gebotsverfahrens finden Sie unter Hinweis.
Der Abschluss des Mietvertrages steht ggf. unter Gremienvorbehalt des Verwaltungsausschusses der Stadt Großröhrsdorf.
HINWEIS:
Bei dem öffentlichen Anbieten von Grundstücken und Objekten durch
die Stadt Großröhrsdorf handelt es sich um kein Verfahren nach VOB/VOL und
somit um kein förmliches Ausschreibungsverfahren. Das Grundstücksangebot stellt
lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von
Angeboten dar. Die Entscheidung der Stadt Großröhrsdorf, ob, wann, an wen und
zu welchen Konditionen vermietet wird, ist freibleibend. Mit der Versendung des
Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden.
Mietgebote sind ausschließlich über ein Bieterverfahren auf der
digitalen Handelsplattform venbona abzugeben. Informationen zur Teilnahme am
Bieterverfahren finden Sie unter www.venbona.de.
Als Ansprechpartner steht die Wirtschaftsförderung - Herr André
Riffel, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, Tel.: 035952 / 283 – 28, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@grossroehrsdorf.de, zur Verfügung. Für Fragen
bautechnischer Natur ist die Bauverwaltung unter der Rufnummer +49 (0) 35952/ 283 65
zu erreichen.
Wirtschaftsförderer
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 28
(035952) 283 - 50
E-Mail
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf