Die
Entgegennahme von Fundsachen und die Aufnahme der Fundanzeige erfolgt an der Information des Rathauses.
Die Fundsache wird 6 Monate aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich
der Verlierer / Eigentümer seine Sache gegen entsprechenden Nachweis abholen.
Danach geht
das Eigentum grundsätzlich auf den Finder über. Dies gilt nicht, wenn dieser
bei der Fundanzeige darauf verzichtet oder die Sache aus objektiven Gründen
nicht herausgegeben werden kann (Kreditkarten, Ausweise, Schlüssel etc). Solche
Fundsachen werden von Amtswegen an zuständige Behörden / Einrichtungen
übergeben bzw. nachweislich vernichtet.
Bei Verzicht des Finders gehen die Dinge in das Eigentum der Stadt Großröhrsdorf über, die dann die Sachen verwertet.
Fundsachenausgabe:
Dem Eigentümer der Fundsache wird bei Vorsprache und Glaubhaftmachung, dass es sich um sein Eigentum handelt, mittels Übergabeprotokoll die Herausgabe der Fundsache bescheinigt.
übrigens: Fundunterschlagung ist ein Straftatbestand !
Information des Rathauses
035952/ 283-0
kathrin.thom@grossroehrsdorf.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf