Abmeldung ins Ausland / Abmeldung Nebenwohnung

Sie müssen Ihren Wohnsitz abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen oder Ihre alleinige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung nicht mehr bewohnen, muss diese abgemeldet werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihren Wohnsitz bzw. Ihre Nebenwohnung abzumelden: 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz vor Ort abmelden, erhalten Sie einen Abmeldebestätigung. Sie können Ihren Wohnsitz auch vorfristig (bis 7 Tage im Voraus) abmelden. Dies gilt nur für den Wegzug ins Ausland. 

Zuständige Behörde

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf