Sie müssen Ihren Wohnsitz abmelden, wenn Sie ins Ausland
ziehen oder Ihre alleinige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im
Bundesgebiet zu beziehen.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung nicht mehr bewohnen, muss diese
abgemeldet werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihren Wohnsitz bzw. Ihre
Nebenwohnung abzumelden:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz vor Ort abmelden, erhalten Sie einen Abmeldebestätigung. Sie können Ihren Wohnsitz auch vorfristig (bis 7 Tage im Voraus) abmelden. Dies gilt nur für den Wegzug ins Ausland.
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf