Bußgeld wird nicht nur für Verstöße im Straßenverkehr auferlegt; auch
für Verstöße gegen andere Gesetzlichkeiten kann ein Bußgeld auferlegt
werden. Fragen in diesem Zusammenhang richten Sie bitte an das
Ordnungsamt.
Leiter Ordnungswesen, Örtliche Straßenverkehrsbehörde
(035952) 283 - 25
sten.rank@grossroehrsdorf.de
Vollzugsbediensteter, Örtliche Straßenverkehrsbehörde
(035952) 283 - 14
jakob.russig@grossroehrsdorf.de
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