Führungszeugnis
Wenn Sie
innerhalb des Meldebezirks der Stadt Großröhrsdorf mit Hauptwohnung gemeldet
sind, gibt es zwei Möglichkeiten die Ausstellung eines Führungszeugnisses zu
beantragen:
- das Führungszeugnis können Sie
entweder persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder
Reisepasses
oder
- beim Bundesamt für Justiz (BfJ)
direkt online beantragen (hierfür ist die Freischaltung der Online
Ausweisfunktion Voraussetzung).
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Die
Ausstellung eines Führungszeugnisses kostet 13,00 Euro egal um welche Art es
sich handelt. Die Bearbeitungszeit dauert je nach Führungszeugnis 2-4 Wochen.
Das
Führungszeugnis wird Ihnen per Post zugesandt.
Bitte
informieren Sie sich vor Antragstellung bei der anfordernden Stelle, welches Führungszeugnis Sie
benötigen. Ein Widerruf des Antrages in Verbindung mit einer Kostenerstattung
ist nicht möglich.
Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen
Ausführungen:
-
Ein Privatführungszeugnis ("einfaches
Führungszeugnis") wird
für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das
Führungszeugnis wird durch das BfJ ausgestellt und an die antragstellende
Person übersandt.
-
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer
Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch
bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer
Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen
Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.
-
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig
werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch
Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den
Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Wer einen Antrag auf
Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine
schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das
erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt,
bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
-
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt
der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer
Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches
Großbritanniens und Nordirlands besitzen.