Führungszeugnis

Wenn Sie innerhalb des Meldebezirks der Stadt Großröhrsdorf mit Hauptwohnung gemeldet sind, gibt es zwei Möglichkeiten die Ausstellung eines Führungszeugnisses zu beantragen:

  • das Führungszeugnis können Sie entweder persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses

oder

  • beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen (hierfür ist die Freischaltung der Online Ausweisfunktion Voraussetzung).

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kostet 13,00 Euro egal um welche Art es sich handelt. Die Bearbeitungszeit dauert je nach Führungszeugnis 2-4 Wochen.
Das Führungszeugnis wird Ihnen per Post zugesandt.

Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung bei der anfordernden Stelle, welches Führungszeugnis Sie benötigen. Ein Widerruf des Antrages in Verbindung mit einer Kostenerstattung ist nicht möglich.

Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:

  • Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis wird durch das BfJ ausgestellt und an die antragstellende Person übersandt.
  • Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
  • Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen.

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