Führungszeugnis
Im
Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich
angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit
im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der
Arbeitsaufnahme).
Voraussetzungen
Jeder der in
Deutschland lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf ein Führungszeugnis
beantragen. Für eine Beantragung müssen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Großröhrsdorf
gemeldet sein.
Möglichkeiten
der Beantragung eines Führungszeugnisses:
1. Persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen
Personalausweises oder Reisepasses
2. beim Bundesamt für Justiz (BfJ)
direkt online beantragen unter
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Sie benötigen:
- Ihren
Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter
Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
- PIN
zur Freischaltung der eID-Funktion (wird bei Erhalt des Ausweisdokuments vom
Bürgeramt ausgegeben)
- Ein
geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, welches die eID Funktionen
unterstützt um sich online auszuweisen
- Eine
Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Smartphone
oder Computer. Installieren Sie dazu einfach z. B. die kostenlose AusweisApp2
über den Google Play Store oder den Apple App Store.
- PIN
verloren oder vergessen? Im Bürgerbüro können Sie mit persönlicher Vorsprache
eine neue PIN bestellen.
3. Schriftliche Antragstellung oder per
Vollmacht
In diesem Fall sind in dem formlosen
Antragsschreiben an die Meldebehörde auch die Personendaten (Geburtstag,
Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die
Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt
sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift
ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden.
Bitte
informieren Sie sich vor
Antragstellung bei der anfordernden Stelle, welches Führungszeugnis Sie
benötigen. Ein Widerruf des Antrages in Verbindung mit einer Kostenerstattung
ist nicht möglich.
Arten des Führungszeugnisses
-
Ein Privatführungszeugnis ("einfaches
Führungszeugnis") wird
für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das
Führungszeugnis wird durch das BfJ ausgestellt und an die antragstellende
Person übersandt.
-
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Belegart O) (z. B. für die
Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen
Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.
B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei
einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar
übersandt.Sie müssen bei Beantragung den Verwendungszweck
angeben außerdem benötigen Sie die genaue Bezeichnung und die Anschrift der
Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen.
-
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig
werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch
Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den
Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Wer einen Antrag auf
Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine
schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das
erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt,
bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
Kosten
- 13,00 Euro
- Zahlungsart:
Bar, EC-Karte, Kreditkarte