Führungszeugnis

Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).

Voraussetzungen

Jeder der in Deutschland lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat, darf ein Führungszeugnis beantragen. Für eine Beantragung müssen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Großröhrsdorf gemeldet sein.

Möglichkeiten der Beantragung eines Führungszeugnisses:

1. Persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses

2. beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen unter
www.fuehrungszeugnis.bund.de

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
  • PIN zur Freischaltung der eID-Funktion (wird bei Erhalt des Ausweisdokuments vom Bürgeramt ausgegeben)
  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, welches die eID Funktionen unterstützt um sich online auszuweisen
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Smartphone oder Computer. Installieren Sie dazu einfach z. B. die kostenlose AusweisApp2 über den Google Play Store oder den Apple App Store.
  • PIN verloren oder vergessen? Im Bürgerbüro können Sie mit persönlicher Vorsprache eine neue PIN bestellen.


3. Schriftliche Antragstellung oder per Vollmacht

In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an die Meldebehörde auch die Personendaten (Geburtstag, Geburts­name, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden.


Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung bei der anfordernden Stelle, welches Führungszeugnis Sie benötigen. Ein Widerruf des Antrages in Verbindung mit einer Kostenerstattung ist nicht möglich.

Arten des Führungszeugnisses

  • Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt. Das Führungszeugnis wird durch das BfJ ausgestellt und an die antragstellende Person übersandt.

  • Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis). Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.Sie müssen bei Beantragung den Verwendungszweck angeben außerdem benötigen Sie die genaue Bezeichnung und die Anschrift der Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen.

  • Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.


Kosten

  • 13,00 Euro
  • Zahlungsart: Bar, EC-Karte, Kreditkarte

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf