Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Gewerbe sind mitunter sehr
formularintensiv und unübersichtlich. Deshalb ist es günstig, Ihre
Fragen und Anliegen in diesem Zusammenhang im Ordnungsamt im Rathaus persönlich,
telefonisch oder per E-Mail vorzutragen. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Wenn Sie ein Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihres
Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche
Verwaltungsleistungen für Sie relevant.
HINWEIS: Nach der
EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 29.12.2009 in Kraft trat, brauchen
Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine
weitere Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit
erfüllt haben.
Im Folgenden Link werden zusammengefasst in Anliegen die Bedingungen für die
unterschiedlichen Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen
Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen
geregelt sind, beschrieben:
Gewerbeangelegenheiten, Wochenmarkt
(035952) 283 - 26
heike.west@grossroehrsdorf.de
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Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf