Schulische Angelegenheiten werden im Rathaus bearbeitet, soweit es sich um 
Verwaltungsangelegenheiten und um Aufgaben aus dem Pflichtbereich der 
Kommune handelt. 
Rein schulische Angelegenheiten, die im 
Zusammenhang mit dem Unterricht oder dem Lehrpersonal stehen, obliegen 
der Schule selbst.
Kindertagesstätten, Schulen und Soziales
        (035952) 283 - 34
        
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