Melderegisterauskunft

Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mündlich oder schriftlich Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Der Personalausweis der antragstellenden Person ist vorzulegen oder als Kopie an den Antrag anzufügen. Alternativ können Sie die Melderegisterauskunft auch direkt an das Sächsische Melderegister stellen unter https://www.saechsisches-melderegister.de.

Dabei wird unterschieden zwischen einer

  • einfachen Melderegisterauskunft und einer
  • erweiterten Melderegisterauskunft.

Voraussetzung für die Erteilung der Melderegisterauskunft ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum oder
  • die letzte bekannte Anschrift

Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, sind neben der Angabe des Namens und Vornamens mindestens zwei weitere Daten, wie z. B. das Geburtsdatum und/oder die letzte bekannte Anschrift, notwendig.

Seit dem 1. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.

Gebühren:
Eine mündliche Anfrage kostet 10,00 €, eine schriftliche Anfrage 14,00 €.
Die Gebühren für eine erweiterte Melderegisterauskunft betragen 25,00 €.

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf