Die Meldebehörden dürfen unter
bestimmten Voraussetzungen mündlich oder schriftlich Auskünfte aus dem
Melderegister erteilen. Der Personalausweis der antragstellenden Person ist
vorzulegen oder als Kopie an den Antrag anzufügen. Alternativ können Sie die
Melderegisterauskunft auch direkt an das Sächsische Melderegister stellen unter
https://www.saechsisches-melderegister.de.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
Voraussetzung für die Erteilung der Melderegisterauskunft ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:
Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, sind neben der Angabe des Namens und Vornamens mindestens zwei weitere Daten, wie z. B. das Geburtsdatum und/oder die letzte bekannte Anschrift, notwendig.
Seit dem 1. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen
Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Stelle
erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu
verwenden.
Gebühren:
Eine mündliche
Anfrage kostet 10,00 €, eine schriftliche Anfrage 14,00 €.
Die Gebühren für
eine erweiterte Melderegisterauskunft betragen 25,00 €.
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf