Der Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Zuständig ist das
Standesamt, in dessen Meldebezirk einer der Eheschließenden seinen
Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat.
Die Anmeldung sollte von
beiden Partnern persönlich erfolgen. Nur im Ausnahmefall, falls triftige
Gründe das persönliche Erscheinen verhindern, ist die Anmeldung durch
schriftliche Bevollmächtigung möglich.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
Bei Eheschließung mit ausländischer Beteiligung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein; dies richtet sich nach dem jeweiligen Heimatrecht der Eheschließenden.
Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.
In unserem Standesamt gibt es keine festgelegten Trautermine. Die Paare können sich von Montag bis Samstag das „Ja-Wort“ geben. Lediglich an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember werden keine Eheschließungen vorgenommen. Ihren Wunschtermin können Sie gern anfragen und reservieren.
Standesbeamtin
(035952) 283 - 27
standesamt.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf