Anmeldung Eheschließung

Der Eheschließung geht deren Anmeldung voraus. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Meldebezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat.
Die Anmeldung sollte von beiden Partnern persönlich erfolgen. Nur im Ausnahmefall, falls triftige Gründe das persönliche Erscheinen verhindern, ist die Anmeldung durch schriftliche Bevollmächtigung möglich.

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Hauptwohnung, wenn die Hauptwohnung nicht in Großröhrsdorf ist (bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als 4 Wochen)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (stellt das Geburtsstandesamt aus; falls es sich dabei um unser Standesamt handelt, ist diese nicht notwendig)
  • bei gemeinsamem Kind: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung
  • bei vorherigen Ehen/Lebenspartnerschaften: Vorlage der Eheurkunde/Lebenspartnerschafturkunde und Nachweis deren Auflösung (bei Auflösung durch Scheidung Eheurkunde/Lebenspartnerschafturkunde mit Scheidungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil; bei Auflösung durch Tod Eheurkunde/Lebenspartnerschafturkunde mit Vermerk oder Sterbeurkunde des letzten Ehepartners/Lebenspartners)

Bei Eheschließung mit ausländischer Beteiligung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein; dies richtet sich nach dem jeweiligen Heimatrecht der Eheschließenden.

Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.

In unserem Standesamt gibt es keine festgelegten Trautermine.  Die Paare können sich von Montag bis Samstag das „Ja-Wort“ geben. Lediglich an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember werden keine Eheschließungen vorgenommen. Ihren Wunschtermin können Sie gern anfragen und reservieren.

Zuständige Ansprechpartner

Weitere Informationen

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf