Ladenöffnungzeiten

Laut § 8 Abs.1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen (unter Beachtung der Ausnahmen im § 8 Abs. 3) zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein.
Die Gemeinden sind ermächtigt, diese Tage durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Verordnung frühzeitig in der Stadtratsitzung im Februar bzw. März zur Beschlussfassung vorzulegen. Sollten Händler einen Wunschtermin diesbezüglich haben, möchte dieser bitte bis spätestens Ende Januar des jeweiligen Jahres beim Ordnungsamt schriftlich vorliegen.

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Keine Einträge vorhanden

Weitere Informationen

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf