Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in desssen Zuständigkeitsbereich geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden.
Folgende Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen:
Individuell können auch noch andere Unterlagen verlangt werden, wenn dies zum Nachweis von Angaben erfolderlich ist.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Standesbeamtin
(035952) 283 - 27
standesamt.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf