Reisepass unter 18-Jährige

Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren beantragen

Überblick
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein eigenes Personaldokument. Reisepässe können für Kinder ab der Geburt ausgestellt werden.
Die Sorgeberechtigten des Kindes können den Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.

Zustimmung zur Beantragung

  • Beide Elternteile müssen der Antragsstellung zustimmen, wenn die Elternteile zusammenleben und Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
  • Ein Elternteil kann den Antrag allein stellen, wenn der andere Elternteil schriftlich sein Einverständnis gibt. Nutzen Sie dazu die Einverständniserklärung zur Beantragung (unter Optionale Dokumente). Die Echtheit der Unterschrift wird durch die Meldebehörde anhand eines Personaldokumentes geprüft.
  • Wenn beide Elternteile getrennt leben, darf das Elternteil den Personalausweis beantragen, das gemeinsam mit dem Kind lebt.
  • Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, darf dieser Elternteil den Antrag stellen (dabei muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes vorgelegt werden).
  • Bei Betreuung oder Pflegschaft des Kindes müssen der Gerichtsbeschluss/ die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorgelegt werden.

Hinweis:
Bei der Beantragung des ersten Personaldokumentes ist die Vorlage einer Geburts- notwendig.

Vorgehen
Sie müssen den Reisepass gemeinsam mit dem Kind beantragen. Kinder ab 10 Jahren müssen den Antrag persönlich unterschreiben. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab 6 Jahren verpflichtend.

Gültigkeit

6 Jahre

Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde des Kindes
    (im Original). Zur Anerkennung ausländischer Urkunden gelten besondere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

  • Lichtbild
    aktuell und biometrisch (35x45mm). Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten

  • Kinderreisepass/Personalausweis oder Reisepass der Minderjährigen
    (wenn vorhanden)

Eventuell benötigte Dokumente

  • Zustimmungserklärung

  • Urkunde über die Bestellung zum Vormund
    bei Vormundschaftsverhältnis zum Kind

  • Personalausweis / Reisepass des anderen Elternteils
    der bei der Beantragung nicht anwesend ist.


Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
Expresszuschlag: 32,00 Euro

Bezahlung bei Beantragung.

Zahlungsart: Bar, Girocard, Kreditkarte

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf