Personalausweis unter 16-Jährige


Personalausweis für Minderjährige unter 16 Jahren beantragen


Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Auslandsreisen benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Ausweisdokument.
Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.

Zustimmung zur Beantragung

  • Beide Elternteile müssen der Antragsstellung zustimmen, wenn die Elternteile zusammenleben und Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
  • Ein Elternteil kann den Antrag allein stellen, wenn der andere Elternteil schriftlich sein Einverständnis gibt. Nutzen Sie dazu die Einverständniserklärung zur Beantragung (unter Optionale Dokumente). Die Echtheit der Unterschrift wird durch die Meldebehörde anhand eines Personaldokumentes geprüft.
  • Wenn beide Elternteile getrennt leben, darf der Elternteil den Personalausweis beantragen, der gemeinsam mit dem Kind lebt.
  • Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, darf dieser Elternteil den Antrag stellen (dabei muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes vorgelegt werden).
  • Bei Betreuung oder Pflegschaft des Kindes müssen der Gerichtsbeschluss/ die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorgelegt werden.

Vorgehen
Sie müssen den Personalausweis gemeinsam mit dem Kind beantragen. Kinder ab 10 Jahren müssen den Antrag persönlich unterschreiben. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist ab 6 Jahren verpflichtend.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde
    Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind.

  • Lichtbild
    aktuell und biometrisch (35 x 45mm).

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (meist Eltern)

  • Kinderreisepass/Personalausweis oder Reisepass der Minderjährigen (wenn vorhanden)

Eventuell benötigte Dokumente

  • Zustimmungserklärung Dokumente (Link unsere Vordrucke Homepage)
    des Elternteils, der bei der Beantragung nicht dabei ist
  • Urkunde über die Bestellung zum Vormund bei Vormundschaftsverhältnis zum Kind
  • Personalausweis / Reisepass des anderen Elternteils, der bei der Beantragung nicht dabei ist
  • Abholungsvollmacht (Link unsere Vordrucke Homepage)

Hilfreiche Infoblätter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

Abholung
Nach einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen können Sie Ihren Personalausweis abholen. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, dann nutzen Sie das Formular Abholungsvollmacht.

Gültigkeitsdauer:
bei Personen bis 24 Jahre: sechs Jahre

Kosten/Gebühren:
Gebührenbeschreibung:

  • bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.

Zahlungsart: Bar, Girocard, Kreditkarte

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf