Personalausweis unter 16-Jährige
Personalausweis für Minderjährige
unter 16 Jahren beantragen
Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für
Auslandsreisen benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Ausweisdokument.
Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten
erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich
anwesend sein.
Zustimmung zur Beantragung
-
Beide Elternteile müssen der
Antragsstellung zustimmen, wenn die Elternteile zusammenleben und Ihnen
die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
- Ein Elternteil kann den Antrag
allein stellen, wenn der andere Elternteil schriftlich sein Einverständnis
gibt. Nutzen Sie dazu die Einverständniserklärung zur Beantragung (unter
Optionale Dokumente). Die Echtheit der Unterschrift wird durch die
Meldebehörde anhand eines Personaldokumentes geprüft.
- Wenn beide Elternteile getrennt
leben, darf der Elternteil den Personalausweis beantragen,
der gemeinsam mit dem Kind lebt.
- Wenn nur ein Elternteil
sorgeberechtigt ist, darf dieser Elternteil den Antrag stellen (dabei muss
der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung
des Jugendamtes vorgelegt werden).
- Bei Betreuung oder Pflegschaft
des Kindes müssen der Gerichtsbeschluss/ die Bestallung (Bestellung
einer Person zum Vormund) vorgelegt werden.
Vorgehen
Sie müssen den Personalausweis gemeinsam mit dem Kind beantragen. Kinder ab 10
Jahren müssen den Antrag persönlich unterschreiben. Die Aufnahme der
Fingerabdrücke ist ab 6 Jahren verpflichtend.
Benötigte Dokumente
- Geburtsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit, falls Sie
noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu
Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind.
- Lichtbild
aktuell und biometrisch (35 x 45mm).
- Personalausweis
oder Reisepass der Sorgeberechtigten (meist Eltern)
- Kinderreisepass/Personalausweis
oder Reisepass der Minderjährigen (wenn vorhanden)
Eventuell benötigte Dokumente
- Zustimmungserklärung
des Elternteils, der bei der
Beantragung nicht dabei ist - Urkunde über die Bestellung zum
Vormund bei Vormundschaftsverhältnis zum Kind
- Personalausweis / Reisepass des
anderen Elternteils, der bei der Beantragung nicht dabei ist
-
Abholungsvollmacht
Hilfreiche
Infoblätter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html
Abholung
Nach einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen können Sie Ihren
Personalausweis abholen. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, dann
nutzen Sie das Formular Abholungsvollmacht.
Gültigkeitsdauer:
bei Personen bis 24 Jahre:
sechs Jahre
Kosten/Gebühren:
Gebührenbeschreibung:
-
bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
-
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Die Bezahlung
erfolgt bei der Beantragung.
Zahlungsart:
Bar, Girocard, Kreditkarte
Zuständige Ansprechpartner
Dokumente