Personalausweis / Reisepass für Kinder

Personalausweis / Reisepass für Kinder
Eltern benötigen für ihre Kinder bei Auslandsreisen ein gültiges Dokument. Folgende Dokumente können für Kinder ausgestellt werden:


Ausstellung eines regulären Reisepasses

Ausstellung eines Personalausweises
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben. Die Fingerabdrücke werden generell ab dem 6. Lebensjahr gespeichert. Bei der Beantragung hat das Kind immer persönlich mit zu erscheinen.

Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung Ausweises bzw. eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen ist der Gerichtsbeschluss/die Bestellung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.


Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Herstellung eines Personalausweises beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen und für die Herstellung eines Reisepasses ungefähr vier bis sechs Wochen.

Gültigkeit:

Der Personalausweis oder Reisepass für Kinder ist ab Beantragung 6 Jahre gültig.

Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung in der Meldebehörde vorgelegt werden:

  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Originalgeburtsurkunde des Kindes
  • von jedem Elternteil ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmungserklärung

Gebühr: 
Ausstellung eines vorzeitigen Personalausweises: 22,80 €
Ausstellung eines regulären Reisepasses: 37,50 €
 
Die Gebühr ist bei Beantragung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf