Personalausweis / Reisepass für Kinder
Eltern benötigen für ihre Kinder bei
Auslandsreisen ein gültiges Dokument. Folgende Dokumente können für Kinder
ausgestellt werden:
Ausstellung eines regulären Reisepasses
Ausstellung
eines Personalausweises
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das
Kind persönlich zu unterschreiben. Die Fingerabdrücke werden
generell ab dem 6. Lebensjahr gespeichert. Bei der Beantragung hat das Kind immer
persönlich mit zu erscheinen.
Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung Ausweises bzw. eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der
Beantragung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge
gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch
lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des
Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und
Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des
anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder
Reisepass) überprüft.
Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das
Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen ist der Gerichtsbeschluss/die Bestellung
(Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Herstellung eines Personalausweises beträgt in
der Regel zwei bis drei Wochen und für die Herstellung eines Reisepasses ungefähr
vier bis sechs Wochen.
Gültigkeit:
Der Personalausweis oder Reisepass für Kinder ist ab Beantragung 6 Jahre
gültig.
Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung in der
Meldebehörde vorgelegt werden:
Gebühr:
Ausstellung eines vorzeitigen Personalausweises:
22,80 €
Ausstellung eines regulären Reisepasses: 37,50 €
Die Gebühr ist bei Beantragung in
bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf