Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, bis spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Folgende Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen:
Individuell können auch noch andere Unterlagen verlangt werden, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
Mit der Anzeige können Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Es wird für Sie die amtlichen Formalitäten erledigt.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Standesbeamtin
(035952) 283 - 27
standesamt.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf