Kirchenaustritt

Für den Kirchenaustritt oder auch Kirchenübertritt ist das Standesamt des Wohnsitzes des Austretenden zuständig.

Für die Erklärung zum Austritt oder Übertritt aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Die Gebühr für die Aufnahme und die Ausfertigung der Austrittserklärung beträgt 35,00 €. (Grundlage: Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis)

Zuständige Ansprechpartner

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf