Für den Kirchenaustritt oder auch Kirchenübertritt ist das Standesamt des Wohnsitzes des Austretenden zuständig.
Für die Erklärung zum Austritt oder Übertritt aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Gebühr für die
Aufnahme und die Ausfertigung der Austrittserklärung beträgt 35,00 €.
(Grundlage: Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis)
Standesbeamtin
(035952) 283 - 27
standesamt.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf