Ab der Vollendung des 16. Lebensjahres ist jeder Deutsche
verpflichtet im Besitz eines Personalausweises zu sein. Die entfällt, wenn man
im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Die
Beantragung von amtlichen Dokumenten muss immer persönlich vorgenommen werden. Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild (35 x
45mm). Im Fall der Erstbeantragung oder bei Namensänderung wird die
Geburtsurkunde benötigt, ggf. auch die Eheurkunde wegen der Feststellung des
Familienstandes. Sollte Ihr derzeit gültiger Ausweis von einer anderen
Meldebehörde ausgestellt sein, benötigen Sie ebenfalls die Unterlagen wie bei
einer Erstbeantragung.
Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Personalausweises für unverheiratete Minderjährige bedarf
der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam
zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich
einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des
anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit
dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils soll
anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Ausweisregister
überprüft werden.
Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das
Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestellung
(Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.
Einreisebestimmungen der Länder beachten
Über die Einreisebestimmungen in andere Länder gibt das
Einwohnermeldeamt grundsätzlich keine Auskunft. Sie sind selbst dazu
verpflichtet im Vorfeld zu prüfen, welche Dokumente zur Einreise benötigt
werden. Dies kann beispielweise über das Reisebüro erfragt oder über die Seite
des Auswärtigen Amtes recherchiert werden.
Gebühr:
Personalausweise für unter 24-jährige
Personen: 22,80 €.
Personalausweise für über 24-jährige
Personen: 37,00 €
Reisepässe für unter 24-jährige Personen:
37,50 €
Reisepässe für über 24-jährige Personen: 70,00 €.
Die Gebühr ist bei Beantragung in
bar zu entrichten.
Unterwww.personalausweisportal.de können sich Bürgerinnen und
Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren.
Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum
Schutz der persönlichen Daten. Dienstanbieter können über diese Website ihre
Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle
für Berechtigungszertifikate stellen.
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf