Personalausweis/ Reisepass

Ab der Vollendung des 16. Lebensjahres ist jeder Deutsche verpflichtet im Besitz eines Personalausweises zu sein. Die entfällt, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Die Beantragung von amtlichen Dokumenten muss immer persönlich vorgenommen werden. Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild (35 x 45mm). Im Fall der Erstbeantragung oder bei Namensänderung wird die Geburtsurkunde benötigt, ggf. auch die Eheurkunde wegen der Feststellung des Familienstandes. Sollte Ihr derzeit gültiger Ausweis von einer anderen Meldebehörde ausgestellt sein, benötigen Sie ebenfalls die Unterlagen wie bei einer Erstbeantragung.

Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Personalausweises für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils soll anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Ausweisregister überprüft werden.
Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/die Bestellung (Bestellung einer Person zum Vormund) vorzulegen.

Einreisebestimmungen der Länder beachten
Über die Einreisebestimmungen in andere Länder gibt das Einwohnermeldeamt grundsätzlich keine Auskunft. Sie sind selbst dazu verpflichtet im Vorfeld zu prüfen, welche Dokumente zur Einreise benötigt werden. Dies kann beispielweise über das Reisebüro erfragt oder über die Seite des Auswärtigen Amtes recherchiert werden.

Gebühr:
Personalausweise für unter 24-jährige Personen: 22,80 €.
Personalausweise für über 24-jährige Personen:  37,00 €
Reisepässe für unter 24-jährige Personen: 37,50 €
Reisepässe für über 24-jährige Personen: 70,00 €.
 
Die Gebühr ist bei Beantragung in bar zu entrichten.
 
Unterwww.personalausweisportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Dienstanbieter können über diese Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf