Wann brauchen Sie einen
Personalausweis?
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen
Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen oder
verlängern:
Voraussetzungen:
Benötigte
Dokumente:
Eventuell benötigte Dokumente:
Hilfreiche
Infoblätter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html
Abholung:
Nach einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen können Sie Ihren
Personalausweis abholen. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, dann
nutzen Sie das Formular Abholungsvollmacht.
Gültigkeitsdauer:
bei Personen bis 24 Jahre:
sechs Jahre
bei Personen ab 24 Jahren: zehn
Jahre
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Die Bezahlung
erfolgt bei der Beantragung.
Zahlungsart:
Bar, Girocard, Kreditkarte
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf