Personalausweis über 16-Jährige
Personalausweis beantragen - erstmalig oder nach
Ablauf
Wann brauchen Sie einen
Personalausweis?
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen
Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen oder
verlängern:
- Sie werden 16 Jahre alt
- Ihr alter Personalausweis ist
nicht mehr gültig bzw. verliert bald seine Gültigkeit
- Sie haben Ihren alten
Personalausweis nicht mehr, z. B. weil er gestohlen wurde oder weil Sie
ihn verloren haben
- Sie haben einen neuen Namen
bekommen, z. B. Beispiel nach einer Heirat
Voraussetzungen:
- Deutsche
Staatsangehörigkeit
- Sie müssen zur
Beantragung persönlich erscheinen.
- Sie wohnen in Großröhrsdorf und
sind hier gemeldet.
- Bei Kinder
unter 16 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig.
Bei der Antragstellung muss das
Kind anwesend sein.
Benötigte
Dokumente:
- Geburtsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde, Eheurkunde oder
Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder
einen Reisepass hatten oder Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den
Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer
Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
- Lichtbild
Ab 01.05.2025
dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von hoheitlichen
Dokumenten verwendet werden. Die Stadt Großröhrsdorf ist in der Lage, digitale
Lichtbilder im Zimmer des Einwohnermeldeamtes zu erstellen. Es steht Ihnen aber
dennoch frei, einen Fotografen aufzusuchen. Auch Fotostudios oder Drogerien
bieten digitale Passbilder an. Hier bekommen Sie einen QR-Code, welcher dann
bei uns eingelesen wird. Ausgedruckte Lichtbilder oder selbst erstellte
digitale Lichtbilder dürfen ab 01.05.2025 nicht mehr angenommen werden.
Eventuell benötigte Dokumente:
Hilfreiche
Infoblätter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html
Abholung:
Nach einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen können Sie Ihren
Personalausweis abholen. Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, dann
nutzen Sie das Formular Abholungsvollmacht.
Gültigkeitsdauer:
bei Personen bis 24 Jahre:
sechs Jahre
bei Personen ab 24 Jahren: zehn
Jahre
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
-
bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
-
bei Personen über 24 Jahren: 37,00 €
-
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Die Bezahlung
erfolgt bei der Beantragung.
Zahlungsart:
Bar, Girocard, Kreditkarte
Zuständige Ansprechpartner
Dokumente