Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine
Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der
Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen oder elektronisch bestätigen.
Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung.
Es kann aber ebenso die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn
Sie zur Untermiete wohnen, auch der Hauptmieter der Wohnung sein.
Der normale Mietvertrag reicht bei der Anmeldung nicht
aus, da dort nicht alle erforderlichen Daten vermerkt sind.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben
enthalten:
Die Ausstellung der Wohnungsgerbescheinigung kann erfolgen als:
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf