Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich vorzunehmen.
Bei jeder An- und Ummeldung einer Wohnung ist eine schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers (i. d. R. des Vermieters) zwingend notwendig (siehe Wohnungsgeberbescheinigung). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung.
Für die Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes gelten die Vorschriften der Anmeldung entsprechend.

Grundsätzlich vorzulegende Dokumente:

  • Personalausweis und oder Reisepass (jeder anzumeldenden Person)
  • Wohnungsgeberbescheinigung (bei Bezug einer Wohnung, keines Eigentums)


An- / Ummeldung von Minderjährigen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:

Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer gemeinsamen (Haupt)Wohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Gleiches gilt, wenn der minderjährige Einwohner seinen Hauptwohnsitz von einem Elternteil zum anderen Elternteil verlegt.

Vorzulegende Dokumente:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass und falls nicht vorhanden Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (optional)


An- / Ummeldung für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist:
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde im Original vorzulegen.

An-/ Ummeldung mit Vollmacht:
Wenn Sie zur An- / Ummeldung nicht persönlich in der Meldebehörde vorsprechen können, dann können Sie eine Person beauftragen, die An-/ Ummeldung für Sie vorzunehmen.

Vorzulegende Dokumente:

  • Personalausweis und oder Reisepass der nicht anwesenden meldepflichtigen Person
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular An-/ Ummeldung der meldepflichtigen Person
  • Vollmacht der meldepflichtigen Person für den Bevollmächtigten
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Zuständige Behörde

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf