Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Eine
Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Die Anmeldung ist grundsätzlich
persönlich vorzunehmen.
Bei
jeder An- und Ummeldung einer Wohnung ist eine schriftliche Erklärung des
Wohnungsgebers (i. d. R. des Vermieters) zwingend notwendig (siehe
Wohnungsgeberbescheinigung). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Besitzen
Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung
Ihre Hauptwohnung.
Für die
Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes gelten die Vorschriften der Anmeldung
entsprechend.
Grundsätzlich vorzulegende Dokumente:
An- / Ummeldung von Minderjährigen bis zum vollendeten
16. Lebensjahr:
Minderjährige
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in
dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit
beiden Eltern in einer gemeinsamen (Haupt)Wohnung gelebt hat, von einem Elternteil
in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen
sorgeberechtigten Elternteils. Gleiches gilt, wenn der minderjährige Einwohner
seinen Hauptwohnsitz von einem Elternteil zum anderen Elternteil verlegt.
Vorzulegende
Dokumente:
An- / Ummeldung für Personen, für die ein Pfleger oder
Betreuer bestellt ist:
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das
Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen.
Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde im
Original vorzulegen.
An-/ Ummeldung mit Vollmacht:
Wenn
Sie zur An- / Ummeldung nicht persönlich in der Meldebehörde vorsprechen
können, dann können Sie eine Person beauftragen, die An-/ Ummeldung für Sie
vorzunehmen.
Vorzulegende Dokumente:
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf