Überblick
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der
Personalausweis in der Regel für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat
der EU aus. Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder
außerhalb der EU. Ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein. Bitte
rechtzeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de informieren,
welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese bei der
Einreise noch gültig sein müssen.
Vorgehen
Benötigte
Dokumente
Eventuell
benötigte Dokumente
Abholungsvollmacht (Link unsere Vordrucke Homepage)
Wichtige Links
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Bezahlung bei Beantragung.
Zahlungsart: Bar, Girocard, Kreditkarte
Frist
Der Passinhaber muss selbst auf die Gültigkeit des Passes achten
und bei Bedarf rechtzeitig einen neuen beantragen.
Gültigkeit des Reisepasses:
Bei Änderung des Wohnsitzes ist man verpflichtet, den Wohnort im Reisepass
ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Pass zu
beantragen. Der Verlust oder ein Diebstahl des Reisepasses ist umgehend zu
melden.
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf