Reisepass über 18-Jährige

Reisepass beantragen - erstmalig oder nach Ablauf

Überblick
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der Personalausweis in der Regel für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU aus. Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder außerhalb der EU. Ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein. Bitte rechtzeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de informieren, welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen.

Vorgehen

  • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich in der Behörde stellen.
  • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.

Benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde
    Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und der Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug. Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen.

  • Personalausweise oder Reisepass

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
    aktuell; (35 x 45 mm)Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.


Eventuell benötigte Dokumente

Abholungsvollmacht (Link unsere Vordrucke Homepage)

Wichtige Links
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 Euro
  • vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
  • Expresszuschlag 32,00 Euro

Bezahlung bei Beantragung.

Zahlungsart: Bar, Girocard, Kreditkarte

Frist
Der Passinhaber muss selbst auf die Gültigkeit des Passes achten und bei Bedarf rechtzeitig einen neuen beantragen.

Gültigkeit des Reisepasses:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr

Bei Änderung des Wohnsitzes ist man verpflichtet, den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Pass zu beantragen. Der Verlust oder ein Diebstahl des Reisepasses ist umgehend zu melden.

Zuständige Ansprechpartner

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf