Reisepass über 18-Jährige
Reisepass
beantragen - erstmalig oder nach Ablauf
Überblick
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der
Personalausweis in der Regel für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat
der EU aus. Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder
außerhalb der EU. Ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein. Bitte
rechtzeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de informieren,
welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese bei der
Einreise noch gültig sein müssen.
Vorgehen
- Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich in
der Behörde stellen.
- Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss
eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in
der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
Benötigte
Dokumente
- Geburtsurkunde
Es wird
empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder
Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme,
insbesondere bezüglich der Schreibweise und der Reihenfolge der Aufnahme von
Vor- und Familiennamen in den Ausweis sofort geklärt werden. Dies kann zum
Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung Änderungen Ihrer
Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug.
Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen.
- Personalausweise oder Reisepass
-
Lichtbild
Ab 01.05.2025
dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von hoheitlichen
Dokumenten verwendet werden. Die Stadt Großröhrsdorf ist in der Lage, digitale
Lichtbilder im Zimmer des Einwohnermeldeamtes zu erstellen. Es steht Ihnen aber
dennoch frei, einen Fotografen aufzusuchen. Auch Fotostudios oder Drogerien
bieten digitale Passbilder an. Hier bekommen Sie einen QR-Code, welcher dann
bei uns eingelesen wird. Ausgedruckte Lichtbilder oder selbst erstellte
digitale Lichtbilder dürfen ab 01.05.2025 nicht mehr angenommen werden.
Eventuell
benötigte Dokumente
Abholungsvollmacht
Wichtige Links
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 Euro
- vorläufiger Reisepass 26,00 Euro
- Expresszuschlag 32,00 Euro
Bezahlung bei Beantragung.
Zahlungsart: Bar, Girocard, Kreditkarte
Frist
Der Passinhaber muss selbst auf die Gültigkeit des Passes achten
und bei Bedarf rechtzeitig einen neuen beantragen.
Gültigkeit des Reisepasses:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: max. 1 Jahr
Bei Änderung des Wohnsitzes ist man verpflichtet, den Wohnort im Reisepass
ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Pass zu
beantragen. Der Verlust oder ein Diebstahl des Reisepasses ist umgehend zu
melden.
Zuständige Ansprechpartner
Dokumente