Wahlen

Die Zuständigkeit für die Vorbereitung und Durchführung aller Wahlen liegt bei der Hauptverwaltung im Rathaus der Stadt Großröhrsdorf. Anfragen und Auskunftsbegehren richten Sie bitte an den Amtsleiter der Hauptverwaltung.
Die gesetzlichen Bestimmungen für Wahlen sind im Kommunalwahlgesetz, Landeswahlgesetz, Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz geregelt.

Zuständige Ansprechpartner

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Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf