Die Zuständigkeit für die Vorbereitung und Durchführung aller Wahlen
liegt bei der Hauptverwaltung im Rathaus der Stadt Großröhrsdorf. Anfragen und Auskunftsbegehren richten Sie bitte an den Amtsleiter der Hauptverwaltung.
Die
gesetzlichen Bestimmungen für Wahlen sind im Kommunalwahlgesetz,
Landeswahlgesetz, Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz geregelt.
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Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf