Familienpass

Familie und Kinder

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Beantragung
Der Familienpass kann beim Einwohnermeldeamt der Stadt Großröhrsdorf beantragt werden. Die Geltungsdauer wird von der Stadtverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.

Vorzulegende Dokumente:

  • Personalausweis und oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
  • aktuelle Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder

Zuständige Behörde

Zuständige Ansprechpartner

Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf