Beglaubigungen

 

Beglaubigungen erhalten Sie im Rathaus. Beglaubigungen sind nach der Verwaltungskostensatzung in der Regel kostenpflichtig. In vielen Fällen, u.a. für die Klärung von Rentenkonten, Beantragung von Wohngeld oder Sozialhilfe und andere Sachverhalte aber kostenfrei. Genauere und weitreichendere Auskünfte über die Nichterhebung von Kosten oder Gebührenbefreiung enthält §§ 3 und 4 der Verwaltungskostensatzung. Fallen im Zusammenhang mit Beglaubigungen Kopien an, sind auch diese in der Regel kostenpflichtig. Gern helfen Ihnen die Mitarbeiter des Rathauses auch persönlich bei der Beantwortung entstehender Fragen.


Gebühren:
einfache Beglaubigung: 5,00 €


Zuständige Behörde

Zuständige Ansprechpartner

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Dokumente

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf