Beglaubigungen erhalten Sie im Rathaus. Beglaubigungen sind nach der Verwaltungskostensatzung in der
Regel kostenpflichtig. In vielen Fällen, u.a. für die Klärung von
Rentenkonten, Beantragung von Wohngeld oder Sozialhilfe und andere
Sachverhalte aber kostenfrei. Genauere und weitreichendere Auskünfte
über die Nichterhebung von Kosten oder Gebührenbefreiung enthält §§ 3 und 4 der
Verwaltungskostensatzung. Fallen im Zusammenhang mit Beglaubigungen
Kopien an, sind auch diese in der Regel kostenpflichtig. Gern helfen Ihnen die Mitarbeiter des Rathauses auch persönlich bei der Beantwortung entstehender Fragen.
Gebühren:
einfache Beglaubigung: 5,00 €
(035952) 283 - 30
veit.grossmann@grossroehrsdorf.de
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Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf