Seit August 2021 sind alle Bürger verpflichtet, beim
Beantragen eines neuen Personalausweises zwei Fingerabrücke abzugeben. Zuvor
basierte dies beim Personalausweis auf freiwilliger Basis. Mit dieser neuen
Regelung setzt Deutschland eine Verordnung der Europäischen Union um, welche
die Sicherheit der Personalausweise erhöhen soll.
Dies stellt nicht nur ältere oder behinderte Bürgerinnen und
Bürger, welche nicht mehr das Rathaus aufsuchen können, sondern auch die
Einwohnermeldeämter vor neue Herausforderungen. Ein weiteres großes Problem ist
das ortsansässige Pflegeheim, welches viele Bewohner nicht mehr verlassen
können.
Um dennoch einem Großteil der betroffenen Personen, die
Möglichkeit eines Personalausweises zu ermöglichen und nicht auf das letzte
Mittel, der Befreiung von der Ausweispflicht, zurückzugreifen, hat sich die
Stadt Großröhrsdorf dazu entschieden, einen sogenannten „Bürgerkoffer“ zu
beschaffen.
In diesem Koffer sind alle Geräte vorhanden, welche zur Beantragung
von Dokumenten notwendig sind.
Ab Mai 2024 können dank einer Erweiterung der mobilen Technik der Stadtverwaltung Großröhrsdorf künftig auch Passbilder mittels einer Kamera zu Hause angefertigt werden, sodass auch der Weg zum Fotografen nicht mehr notwendig ist.
Sollte diese Möglichkeit für Sie oder einen Angehörigen/
Bekannten in Frage kommen, dann melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt
zur Terminabstimmung.
Einwohnermeldeamt
(035952) 283-44
meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf