Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten umfassen eine Vielzahl von Handlungen oder auch Unterlassungen. Deshalb ist der Sachverhalt einer Ordnungswidrigkeit in fast jeder Satzung oder in übergeordneten Rechtsgrundlagen extra benannt. Wenn Sie bestimmte Fragen haben oder Auskünfte möchten, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Ordnungswesen im Rathaus.

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