Ordnungswidrigkeiten umfassen eine Vielzahl von Handlungen oder auch
Unterlassungen. Deshalb ist der Sachverhalt einer Ordnungswidrigkeit in
fast jeder Satzung oder in übergeordneten Rechtsgrundlagen extra
benannt. Wenn Sie bestimmte Fragen haben oder Auskünfte möchten, dann
wenden Sie sich bitte an das Amt für Ordnungswesen im Rathaus.
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf