Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.
Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:
Rechtskräftige Außenbereichssatzungen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5
Baugesetzbuch (BauGB)
Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde
ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung
nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung,
Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen
werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt
Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur
Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen
Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem
zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Ternes
Bürgermeisterin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Der Stadtrat der Stadt
Großröhrsdorf beschloss in seiner Sitzung am 28.02.2023 (Beschluss- Nr. StR
258-37./23) die Widmung (§6 SächsStrG) der Straße mit der Fl.-Nr. 1201/7 in Großröhrsdorf
als Ortsstraße.
Nummer des Straßenzuges: 98
Flurstücksnummern: 1201/7,
T.v. 1633/1, T.v. 1639/1 und T.v. 1199/14
Gemarkung: Großröhrsdorf
Länge: 90 m
Anfangspunkt: Stiftstraße (Flurstück 1639/1 der Gemarkung
Großröhrsdorf)
Startknotenpunkt:
3770005
Endpunkt:
Grundstücksgrenze Zur Anhöhe 6 (Flurstück
1201/4 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Endknotenpunkt:
3770006
Widmungsbeschränkungen: keine
Diese Verfügung kann ab dem
Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1,
01900 Großröhrsdorf, in der Bauverwaltung (Dachgeschoss) für die Dauer von zwei
Wochen (Niederlegungsfrist) während der Dienststunden eingesehen werden. Die
Verfügung (mit der Anlage) wird im gleichen Zeitraum auf www.grossroehrsdorf.de
eingestellt und im Rödertal-Anzeiger veröffentlicht.
Die Verfügung gilt nach
Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist gegenüber der Allgemeinheit als bekannt
gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann
innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die
Verfügung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt
gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf einzulegen.
Stefan Schneider
Bürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ersatzneubau Penny-Lebensmittelmarkt Zur Aue, Bretnig"
Öffentliche
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB &
Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der
Stadtrat von Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ersatzneubau Lebensmittelmarkt
Bretnig, Zur Aue" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der
räumliche Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke 983 und
1281/7 der Gemarkung Bretnig.
Planungsziel
ist die Verlagerung und Erweiterung des in der Adolf-Zschiedrich-Straße 2a
ansässigen Penny-Lebensmittelmarktes in einen Ersatzneubau innerhalb des
Plangebietes. Dadurch soll die verbrauchernahe Versorgung mit Gütern des
kurzfristigen Bedarfs am Standort gesichert werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das Vorhaben ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufzustellen. Gleichzeitig wird die Umweltprüfung durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue“ bestehend aus Planzeichnung,
den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand:
09.12.2025 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 26. Januar 2026 bis
einschließlich 6. März 2026
zu den Dienstzeiten:
Montag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr.
bei
der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gleichzeitig
werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche
Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/
und dem zentralen Landesportal
Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Während
dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum
Vorentwurf der o.g. Planung schriftlich und mit telefonischer
Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß
§ 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht
von Bedeutung ist.
Es
wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer
Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten
und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten
Dokumentationspflichten für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Ein
Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Großröhrsdorf, den 23.01.2026
Stefan
Schneider
Bürgermeister
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord I" 8. Änderung - Vorentwurf
Ergänzungssatzung "Jugendclub Kleinröhrsdorf"
Rechtskräftige Bebauungspläne
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf