Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.
Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung zum Entwurf der Lärmaktionsplanung
2024 der Stadt Großröhrsdorf
Der Technische Ausschuss der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 die Ergebnisse der Lärmkartierung diskutiert und über den Entwurf der Lärmaktionsplanung beraten.
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt
ab sofort bis einschließlich 11. Juni 2024 im Bürgeramt der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf vorgebracht werden.
Parallel dazu können die kompletten Unterlagen während der Auslegungszeit auch auf der Internetseite der Stadt Großröhrsdorf http://www.grossroehrsdorf.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Schneider
Bürgermeister
Rechtskräftige Außenbereichssatzungen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leiter Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5
Baugesetzbuch (BauGB)
Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde
ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung
nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung,
Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen
werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt
Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur
Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen
Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem
zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Ternes
Bürgermeisterin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leiter Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Der Stadtrat der Stadt
Großröhrsdorf beschloss in seiner Sitzung am 28.02.2023 (Beschluss- Nr. StR
258-37./23) die Widmung (§6 SächsStrG) der Straße mit der Fl.-Nr. 1201/7 in Großröhrsdorf
als Ortsstraße.
Nummer des Straßenzuges: 98
Flurstücksnummern: 1201/7,
T.v. 1633/1, T.v. 1639/1 und T.v. 1199/14
Gemarkung: Großröhrsdorf
Länge: 90 m
Anfangspunkt: Stiftstraße (Flurstück 1639/1 der Gemarkung
Großröhrsdorf)
Startknotenpunkt:
3770005
Endpunkt:
Grundstücksgrenze Zur Anhöhe 6 (Flurstück
1201/4 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Endknotenpunkt:
3770006
Widmungsbeschränkungen: keine
Diese Verfügung kann ab dem
Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1,
01900 Großröhrsdorf, in der Bauverwaltung (Dachgeschoss) für die Dauer von zwei
Wochen (Niederlegungsfrist) während der Dienststunden eingesehen werden. Die
Verfügung (mit der Anlage) wird im gleichen Zeitraum auf www.grossroehrsdorf.de
eingestellt und im Rödertal-Anzeiger veröffentlicht.
Die Verfügung gilt nach
Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist gegenüber der Allgemeinheit als bekannt
gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann
innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die
Verfügung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt
gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf einzulegen.
Stefan Schneider
Bürgermeister
Leiter Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord I" 8. Änderung - Vorentwurf
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großröhrsdorf
über die Aufstellung der 8. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der
Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat am 27.06.2023 die Aufstellung der 8.
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen. Am 27.05.2025 hat der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf den
Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“
gebilligt.
Ziel
der vorliegenden 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ ist es,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die perspektivische
Eigenentwicklung von Gewerbebetrieben unter Sicherung der verkehrlichen und
technischen Erschließung sowie der damit verbundenen Umweltbelange zu schaffen.
Die 8. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord 1 umfasst neben
Erweiterungsflächen im Umfang von ca. 30 ha auch Flächen innerhalb des
rechtskräftigen Bebauungsplans, für die die planungsrechtlichen Vorschriften
geändert werden. Die 8. Änderung des Bebauungsplans ersetzt vollständig alle bisherigen
Teil- und Gesamtänderungen.
Der
räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt.
In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der
Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ in der Fassung vom 17.04.2025 bestehend aus
Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung
(Teil C-1), für die Dauer eines Monats in der Stadt Großröhrsdorf, Rathausplatz
1, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar
vom 16. Juni bis
einschließlich 18. Juli 2025
während der folgenden Dienstzeiten:
Montag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30
Uhr bis 12:00 Uhr.
In
diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und
Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten
und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift
vorzubringen.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der
Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der
Internetseite der Stadt Großröhrsdorf https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ innerhalb des
genannten Zeitraumes einsehbar.
Großröhrsdorf,
den 05.06.2025
Stefan
Schneider
Bürgermeister
Anlage: Übersichtslageplan Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ersatzneubau Penny-Lebensmittelmarkt Zur Aue, Bretnig"
Ergänzungssatzung "Jugendclub Kleinröhrsdorf"
Rechtskräftige Bebauungspläne
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:
Leiter Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf