Bauleitplanung der Stadtverwaltung

Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.

Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:

Lärmaktionsplanung
Satzungen
Flächennutzungsplan
Öffentliche Widmung
Bebauungspläne

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Ternes                                                                                                                                         
Bürgermeisterin

Flächennutzungsplanzoom
Flächennutzungsplan

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Öffentliche Bekanntmachung der Widmung der Straße „Zur Anhöhe“, Gemarkung Großröhrsdorf, Fl.-Nr. 1201/7 als Ortsstraße

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf beschloss in seiner Sitzung am 28.02.2023 (Beschluss- Nr. StR 258-37./23) die Widmung (§6 SächsStrG) der Straße mit der Fl.-Nr. 1201/7 in Großröhrsdorf als Ortsstraße.

Nummer des Straßenzuges: 98
Flurstücksnummern: 1201/7, T.v. 1633/1, T.v. 1639/1 und T.v. 1199/14
Gemarkung: Großröhrsdorf
Länge: 90 m
Anfangspunkt: Stiftstraße (Flurstück 1639/1 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Startknotenpunkt: 3770005
Endpunkt: Grundstücksgrenze Zur Anhöhe 6 (Flurstück 1201/4 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Endknotenpunkt: 3770006
Widmungsbeschränkungen: keine

Diese Verfügung kann ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, in der Bauverwaltung (Dachgeschoss) für die Dauer von zwei Wochen (Niederlegungsfrist) während der Dienststunden eingesehen werden. Die Verfügung (mit der Anlage) wird im gleichen Zeitraum auf www.grossroehrsdorf.de eingestellt und im Rödertal-Anzeiger veröffentlicht.

Die Verfügung gilt nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist gegenüber der Allgemeinheit als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die Verfügung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf einzulegen.

Stefan Schneider
Bürgermeister

Lageplan Zur Anhöhe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ersatzneubau Penny-Lebensmittelmarkt Zur Aue, Bretnig"

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB &
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat von Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke 983 und 1281/7 der Gemarkung Bretnig.

Planungsziel ist die Verlagerung und Erweiterung des in der Adolf-Zschiedrich-Straße 2a ansässigen Penny-Lebensmittelmarktes in einen Ersatzneubau innerhalb des Plangebietes. Dadurch soll die verbrauchernahe Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs am Standort gesichert werden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Gleichzeitig wird die Umweltprüfung durchgeführt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ersatzneubau Lebensmittelmarkt Bretnig, Zur Aue“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand: 09.12.2025 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar

vom 26. Januar 2026 bis einschließlich 6. März 2026

zu den Dienstzeiten:

Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.

Gleichzeitig werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf der o.g. Planung schriftlich und mit telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Großröhrsdorf, den 23.01.2026

Stefan Schneider
Bürgermeister


Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord I" 8. Änderung - Vorentwurf


Ergänzungssatzung "Jugendclub Kleinröhrsdorf"


 
 

Rechtskräftige Bebauungspläne

 
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf