Bauleitplanung der Stadtverwaltung

Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.

Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:

Lärmaktionsplanung
Satzungen
Flächennutzungsplan
Öffentliche Widmung
Bebauungspläne

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung zum Entwurf der Lärmaktionsplanung
2024 der Stadt Großröhrsdorf

Der Technische Ausschuss der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 die Ergebnisse der Lärmkartierung diskutiert und über den Entwurf der Lärmaktionsplanung beraten.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt
ab sofort bis einschließlich 11. Juni 2024 im Bürgeramt der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf vorgebracht werden.

Parallel dazu können die kompletten Unterlagen während der Auslegungszeit auch auf der Internetseite der Stadt Großröhrsdorf http://www.grossroehrsdorf.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.

Schneider
Bürgermeister

Kartierungsgebietzoom

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kunath, Heiko

Leiter Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Ternes                                                                                                                                         
Bürgermeisterin

Flächennutzungsplanzoom
Flächennutzungsplan

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kunath, Heiko

Leiter Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
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Öffentliche Bekanntmachung der Widmung der Straße „Zur Anhöhe“, Gemarkung Großröhrsdorf, Fl.-Nr. 1201/7 als Ortsstraße

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf beschloss in seiner Sitzung am 28.02.2023 (Beschluss- Nr. StR 258-37./23) die Widmung (§6 SächsStrG) der Straße mit der Fl.-Nr. 1201/7 in Großröhrsdorf als Ortsstraße.

Nummer des Straßenzuges: 98
Flurstücksnummern: 1201/7, T.v. 1633/1, T.v. 1639/1 und T.v. 1199/14
Gemarkung: Großröhrsdorf
Länge: 90 m
Anfangspunkt: Stiftstraße (Flurstück 1639/1 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Startknotenpunkt: 3770005
Endpunkt: Grundstücksgrenze Zur Anhöhe 6 (Flurstück 1201/4 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Endknotenpunkt: 3770006
Widmungsbeschränkungen: keine

Diese Verfügung kann ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, in der Bauverwaltung (Dachgeschoss) für die Dauer von zwei Wochen (Niederlegungsfrist) während der Dienststunden eingesehen werden. Die Verfügung (mit der Anlage) wird im gleichen Zeitraum auf www.grossroehrsdorf.de eingestellt und im Rödertal-Anzeiger veröffentlicht.

Die Verfügung gilt nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist gegenüber der Allgemeinheit als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die Verfügung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf einzulegen.

Stefan Schneider
Bürgermeister

Lageplan Zur Anhöhe

Kunath, Heiko

Leiter Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Festplatz" - öffentliche Auslegung 

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit
(gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 mit Beschluss Nr. StR 075-13./25 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ in der Fassung vom 14.11.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ wurde in der Stadtratssitzung am 28.10.2025 gefasst. Ziel ist die Anpassung des rechtskräftigen Bebauungsplanes an die fortgeschriebene Gebäudeplanung, die eine vergrößerte Grundfläche und veränderte Lage der Sporthalle sowie eine geänderte Einordnung der notwendigen Stellplätze vorsieht. Grundzüge der Planung werden durch die Planänderung nicht berührt.

Das Bebauungsplan-Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ wurde gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Festplatz“ in folgenden Punkten geändert und ergänzt:

  • Anpassung des Baufensters an die geänderte Gebäudeplanung, Verkleinerung der Fläche für Gemeinschaftsstellplätze
  • Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ 0,4) statt der überbaubaren Grundfläche
  • Änderung der Zweckbestimmung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung in Festplatz und Parkplatz
  • Ergänzung textlicher Festsetzungen zur zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl, zu zulässigen Nutzungen im Bereich der Freianlagen, zur Dachbegrünung auf mindestens 25 % der Dachfläche und zur Zulässigkeit von Geothermie in der südlichen Grünfläche
  • Anpassung der Begründung an die geänderten Planinhalte.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Festplatz“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand: 14.11.2025 liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar

vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 05. Januar 2026

zu den Zeiten
Montag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf der o.g. Planung schriftlich oder mit telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Großröhrsdorf, 28.11.2025

Stefan Schneider
Bürgermeister


Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord I" 8. Änderung - Vorentwurf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ersatzneubau Penny-Lebensmittelmarkt Zur Aue, Bretnig"


Ergänzungssatzung "Jugendclub Kleinröhrsdorf"


 
 

Rechtskräftige Bebauungspläne

 
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:

Kunath, Heiko

Leiter Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

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