Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.
Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung zum Entwurf der Lärmaktionsplanung
2024 der Stadt Großröhrsdorf
Der Technische Ausschuss der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 die Ergebnisse der Lärmkartierung diskutiert und über den Entwurf der Lärmaktionsplanung beraten.
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt
ab sofort bis einschließlich 11. Juni 2024 im Bürgeramt der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf vorgebracht werden.
Parallel dazu können die kompletten Unterlagen während der Auslegungszeit auch auf der Internetseite der Stadt Großröhrsdorf http://www.grossroehrsdorf.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Schneider
Bürgermeister
Rechtskräftige Außenbereichssatzungen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leiter Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5
Baugesetzbuch (BauGB)
Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde
ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung
nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung,
Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen
werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt
Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur
Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen
Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem
zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
Ternes
Bürgermeisterin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Leiter Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Der Stadtrat der Stadt
Großröhrsdorf beschloss in seiner Sitzung am 28.02.2023 (Beschluss- Nr. StR
258-37./23) die Widmung (§6 SächsStrG) der Straße mit der Fl.-Nr. 1201/7 in Großröhrsdorf
als Ortsstraße.
Nummer des Straßenzuges: 98
Flurstücksnummern: 1201/7,
T.v. 1633/1, T.v. 1639/1 und T.v. 1199/14
Gemarkung: Großröhrsdorf
Länge: 90 m
Anfangspunkt: Stiftstraße (Flurstück 1639/1 der Gemarkung
Großröhrsdorf)
Startknotenpunkt:
3770005
Endpunkt:
Grundstücksgrenze Zur Anhöhe 6 (Flurstück
1201/4 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Endknotenpunkt:
3770006
Widmungsbeschränkungen: keine
Diese Verfügung kann ab dem
Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1,
01900 Großröhrsdorf, in der Bauverwaltung (Dachgeschoss) für die Dauer von zwei
Wochen (Niederlegungsfrist) während der Dienststunden eingesehen werden. Die
Verfügung (mit der Anlage) wird im gleichen Zeitraum auf www.grossroehrsdorf.de
eingestellt und im Rödertal-Anzeiger veröffentlicht.
Die Verfügung gilt nach
Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist gegenüber der Allgemeinheit als bekannt
gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann
innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die
Verfügung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt
gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf einzulegen.
Stefan Schneider
Bürgermeister
Leiter Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Festplatz" - öffentliche Auslegung
Öffentliche Bekanntmachung
über die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit
(gemäß § 3
Abs. 2 BauGB)
zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Am Festplatz“
Der
Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025
mit Beschluss Nr. StR 075-13./25 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Am Festplatz“ in der Fassung vom 14.11.2025 gebilligt und zur öffentlichen
Auslegung bestimmt.
Der
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ wurde
in der Stadtratssitzung am 28.10.2025 gefasst. Ziel ist die Anpassung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes an die fortgeschriebene Gebäudeplanung, die
eine vergrößerte Grundfläche und veränderte Lage der Sporthalle sowie eine
geänderte Einordnung der notwendigen Stellplätze vorsieht. Grundzüge der
Planung werden durch die Planänderung nicht berührt.
Das
Bebauungsplan-Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der
Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Festplatz“ wurde gegenüber dem
rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Festplatz“ in folgenden Punkten geändert und
ergänzt:
Der
Entwurf des Bebauungsplans „Am Festplatz“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen
Festsetzungen und der Begründung mit Anlagen, Bearbeitungsstand: 14.11.2025
liegt für die Dauer eines Monats öffentlich aus, und zwar
vom 01. Dezember
2025 bis einschließlich 05. Januar 2026
zu den Zeiten
Montag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung
Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1
BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche
Planungsunterlagen auch auf der Internetseite der Stadt unter https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Während dieser
Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf der
o.g. Planung schriftlich oder mit telefonischer Terminvereinbarung zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß
§ 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplan nicht von
Bedeutung ist.
Es
wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer
Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten
und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten
Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Ein Antrag gemäß
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Großröhrsdorf,
28.11.2025
Stefan Schneider
Bürgermeister
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord I" 8. Änderung - Vorentwurf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ersatzneubau Penny-Lebensmittelmarkt Zur Aue, Bretnig"
Ergänzungssatzung "Jugendclub Kleinröhrsdorf"
Rechtskräftige Bebauungspläne
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:
Leiter Bauverwaltung
Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf