Bauleitplanung der Stadtverwaltung

Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.

Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:

Lärmaktionsplanung
Satzungen
Flächennutzungsplan
Öffentliche Widmung
Bebauungspläne

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung zum Entwurf der Lärmaktionsplanung
2024 der Stadt Großröhrsdorf

Der Technische Ausschuss der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 die Ergebnisse der Lärmkartierung diskutiert und über den Entwurf der Lärmaktionsplanung beraten.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt
ab sofort bis einschließlich 11. Juni 2024 im Bürgeramt der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf vorgebracht werden.

Parallel dazu können die kompletten Unterlagen während der Auslegungszeit auch auf der Internetseite der Stadt Großröhrsdorf http://www.grossroehrsdorf.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.

Schneider
Bürgermeister

Kartierungsgebietzoom

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kunath, Heiko

Leiter Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung, Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Ternes                                                                                                                                         
Bürgermeisterin

Flächennutzungsplanzoom
Flächennutzungsplan

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kunath, Heiko

Leiter Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

Öffentliche Bekanntmachung der Widmung der Straße „Zur Anhöhe“, Gemarkung Großröhrsdorf, Fl.-Nr. 1201/7 als Ortsstraße

Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf beschloss in seiner Sitzung am 28.02.2023 (Beschluss- Nr. StR 258-37./23) die Widmung (§6 SächsStrG) der Straße mit der Fl.-Nr. 1201/7 in Großröhrsdorf als Ortsstraße.

Nummer des Straßenzuges: 98
Flurstücksnummern: 1201/7, T.v. 1633/1, T.v. 1639/1 und T.v. 1199/14
Gemarkung: Großröhrsdorf
Länge: 90 m
Anfangspunkt: Stiftstraße (Flurstück 1639/1 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Startknotenpunkt: 3770005
Endpunkt: Grundstücksgrenze Zur Anhöhe 6 (Flurstück 1201/4 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Endknotenpunkt: 3770006
Widmungsbeschränkungen: keine

Diese Verfügung kann ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, in der Bauverwaltung (Dachgeschoss) für die Dauer von zwei Wochen (Niederlegungsfrist) während der Dienststunden eingesehen werden. Die Verfügung (mit der Anlage) wird im gleichen Zeitraum auf www.grossroehrsdorf.de eingestellt und im Rödertal-Anzeiger veröffentlicht.

Die Verfügung gilt nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist gegenüber der Allgemeinheit als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die Verfügung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf einzulegen.

Stefan Schneider
Bürgermeister

Lageplan Zur Anhöhe

Kunath, Heiko

Leiter Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord I" 8. Änderung - Vorentwurf

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großröhrsdorf

über die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf hat am 27.06.2023 die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Am 27.05.2025 hat der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf den Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ gebilligt.

Ziel der vorliegenden 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die perspektivische Eigenentwicklung von Gewerbebetrieben unter Sicherung der verkehrlichen und technischen Erschließung sowie der damit verbundenen Umweltbelange zu schaffen. Die 8. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord 1 umfasst neben Erweiterungsflächen im Umfang von ca. 30 ha auch Flächen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans, für die die planungsrechtlichen Vorschriften geändert werden. Die 8. Änderung des Bebauungsplans ersetzt vollständig alle bisherigen Teil- und Gesamtänderungen.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt.

In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord 1“ in der Fassung vom 17.04.2025 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C-1), für die Dauer eines Monats in der Stadt Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar

vom 16. Juni bis einschließlich 18. Juli 2025

während der folgenden Dienstzeiten:

Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Großröhrsdorf https://grossroehrsdorf.de/web/cityweb/bauleitplanung/ innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Großröhrsdorf, den 05.06.2025

Stefan Schneider
Bürgermeister

Anlage: Übersichtslageplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes


Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ersatzneubau Penny-Lebensmittelmarkt Zur Aue, Bretnig"


Ergänzungssatzung "Jugendclub Kleinröhrsdorf"


 
 

Rechtskräftige Bebauungspläne

 
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Ansprechpartner:

Kunath, Heiko

Leiter Bauverwaltung

Rathausplatz 1
01900 Großröhrsdorf
(035952) 283 - 64
(035952) 283 - 61
E-Mail

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf