Für die Stadt Großröhrsdorf ist die Stelle der / des ehrenamtlichen Schiedsfrau / Schiedsmannes neu zu besetzen. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Interessenten wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Großröhrsdorf. Bewerbungsfrist: 31.03.2026
Bekanntmachung
zur Neuwahl
Schiedsfrau/Schiedsmann
(Friedensrichter)
In der Stadt Großröhrsdorf ist die Stelle der/des ehrenamtlichen Schiedsfrau/ Schiedsmannes neu zu besetzen.
Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Es ist auch vorgesehen, dass gleichzeitig ein Stellvertreter gewählt wird, der dann an den Sitzungen der Schiedsstelle teilnimmt und die Aufgaben des Protokollführers erledigt. Die Wahl soll voraussichtlich im Juni 2026 erfolgen.
Das Aufgabengebiet des Friedensrichters besteht u. a. im vorgerichtlichen Schlichten von Auseinandersetzungen nachbarschaftlicher Art und soll den Streitparteien die kostengünstigste Möglichkeit geben, sich zu einigen. Ferner werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie bei Verletzung der persönlichen Ehre Schlichtungsverfahren durchgeführt.
Folgende Ausschlussgründe sind gemäß § 4 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz zu beachten:
(1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Friedensrichter kann nicht sein, wer
(3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Friedensrichter soll nicht sein, wer
(5) Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
(6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
Bürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31.03.2026 bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, abzugeben.
Weitere Auskünfte sind jederzeit möglich.
Ansprechpartner: Sten Rank, Sachbereichsleiter Ordnungswesen, Tel.: 035952/28325
Großröhrsdorf, den 15.01.2026
Stefan
Schneider
Bürgermeister
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf