Abholung von Kehricht durch die Stadtverwaltung

Zusammengekehrtes Streugut und Kehricht von den Gehwegen kann am 31. März und 7. April zur Abholung auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Die Mitarbeiter des Technischen Dienstes sammeln dieses ein.

Die ersten Boten des Frühlings zieren bereits die Wiesen und Gärten. Allmählich hält der Frühling Einzug. Viele Großröhrsdorfer sind bereits mit dem Frühjahrsputz beschäftigt, um den Garten oder das Haus von Schmutzecken zu befreien.
Die Stadtverwaltung nimmt daher den landkreisweiten Müll-Aktionstag zum Anlass, um an die Erfüllung der Anliegerpflichten, die sich aus der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) ergeben, zu erinnern. Dementsprechend sind Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub auf den Gehwegen zu entfernen. Auch das im Winter verwendete Streugut ist zu beseitigen.
Bei der Entsorgung des Kehrichts unterstützt Sie die Stadtverwaltung. Die Technischen Dienste werden den zusammengetragenen Kehricht auf den Gehwegen in Großröhrsdorf und seinen Ortsteilen am 31. März und 7. April abholen. Dafür stellen Sie bitte am Montagmorgen das Zusammengekehrte in Eimern zur Abholung auf dem Gehweg bereit. Die Eimer werden nicht mitgenommen.

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf