Aufgrund eines schalltechnischen Gutachtens vom Februar 2024 hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als zuständige Behörde für die Radeberger Straße als Staatsstraße eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet.
Laut dem Gutachten war zwischen der Einmündung der Lichtenberger
Straße und dem Grundstück Radeberger Straße 104 an 14 Stellen eine
Überschreitung der Richtwerte nach der Lärmschutz-Richtlinie-StV für die
Nachtzeit zu verzeichnen. Eine Reduktion des Lärmpegels ist nur durch die Verringerung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge zu erreichen.
Dementsprechend wurde auf dem Straßenabschnitt nun das erlaubte Tempo in der
Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr auf 30 km/h reduziert.
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