Nächtliches Tempolimit 30 an der Radeberger Straße

Aufgrund eines schalltechnischen Gutachtens vom Februar 2024 hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als zuständige Behörde für die Radeberger Straße als Staatsstraße eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet.

Laut dem Gutachten war zwischen der Einmündung der Lichtenberger Straße und dem Grundstück Radeberger Straße 104 an 14 Stellen eine Überschreitung der Richtwerte nach der Lärmschutz-Richtlinie-StV für die Nachtzeit zu verzeichnen. Eine Reduktion des Lärmpegels ist nur durch die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge zu erreichen. Dementsprechend wurde auf dem Straßenabschnitt nun das erlaubte Tempo in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr auf 30 km/h reduziert.

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf