Abbrennen von Hexenfeuern am 30.04.2025

Hexenfeuer auf dem eigenen Grundstück können in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf beantragt werden.

Der Antrag muss bis 23.04.2025 vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden (auch per E-Mail möglich).

Hexenfeuer dienen der Brauchtumspflege, Zweck der Verbrennung ist
nicht die kostenlose Entsorgung von Abfällen. Es darf lediglich naturbelassenes Holz verwendet werden. Andere Stoffe z.B. alte Sofas, Autoreifen, behandeltes Holz, Laub, Grünverschnitt und Mineralölprodukte dürfen nicht verbrannt werden.

Hexenfeuer dürfen nicht unbeaufsichtigt abgebrannt werden, es dürfen
keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit, den fließen-
den Fahrzeug- und Bahnverkehr oder die Nachbarschaft eintreten, ins-
besondere durch starke Rauchentwicklung oder Funkenflug.

Folgende Abstände sind einzuhalten:
a) 200 m zur Autobahn
b) 100 m zu Land- und Kreisstraßen
c) 100 m zum Wald (unter 100m nur mit Genehmigung der Forstbehörde)
d) 50 m zu Wohngebäuden
e) 25 m zu anderen baulichen Anlagen

Hexenfeuer dürfen zum Schutz von Kleintieren, frühestens 3 Tage vorher aufgesetzt werden. Sollte dies bereits vor dieser Zeit gelagert worden sein, ist innerhalb dieser Frist vor dem Abbrennen umzuschichten.
Es sind geeignete und ausreichende Löschmittel bereitzuhalten. Das Abbrennen ist erst ab 18.00 Uhr erlaubt. Die Brandreste und Ascherückstände sind spätestens eine Woche nach dem 30.04. zu entfernen.

Bedienstete des Ordnungsamtes werden stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Achtung wichtiger Hinweis!

Bei langanhaltender Trockenheit können die Hexenfeuer untersagt werden. Mitteilungen hierzu finden Sie auf unserer Homepage bzw. an unseren Bekanntmachungstafeln.

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf