Hexenfeuer auf dem eigenen Grundstück können in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf beantragt werden.
Der Antrag muss bis 23.04.2025
vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden (auch per E-Mail
möglich).
Hexenfeuer dienen der
Brauchtumspflege, Zweck der Verbrennung ist
nicht die kostenlose
Entsorgung von Abfällen. Es darf lediglich naturbelassenes Holz verwendet
werden. Andere Stoffe z.B. alte Sofas, Autoreifen, behandeltes Holz, Laub,
Grünverschnitt und Mineralölprodukte dürfen nicht verbrannt werden.
Hexenfeuer dürfen nicht
unbeaufsichtigt abgebrannt werden, es dürfen
keine Gefahren oder
Belästigungen für die Allgemeinheit, den fließen-
den Fahrzeug- und Bahnverkehr
oder die Nachbarschaft eintreten, ins-
besondere durch starke Rauchentwicklung
oder Funkenflug.
Folgende Abstände sind einzuhalten:
a) 200 m zur Autobahn
b) 100 m zu Land- und Kreisstraßen
c) 100 m zum Wald (unter 100m nur mit Genehmigung der
Forstbehörde)
d) 50 m zu Wohngebäuden
e) 25 m zu anderen baulichen Anlagen
Hexenfeuer dürfen zum Schutz von Kleintieren, frühestens 3
Tage vorher aufgesetzt werden. Sollte dies bereits vor dieser Zeit gelagert
worden sein, ist innerhalb dieser Frist vor dem Abbrennen umzuschichten.
Es sind geeignete und ausreichende Löschmittel bereitzuhalten.
Das Abbrennen ist erst ab 18.00 Uhr erlaubt. Die Brandreste und Ascherückstände
sind spätestens eine Woche nach dem 30.04. zu entfernen.
Bedienstete des Ordnungsamtes werden stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Achtung wichtiger Hinweis!
Bei langanhaltender Trockenheit können die Hexenfeuer untersagt werden. Mitteilungen hierzu finden Sie auf unserer Homepage bzw. an unseren Bekanntmachungstafeln.
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf