Wer mit dem Kind verreisen möchte, braucht bisher einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass – letzterer wird aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung jedoch ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.
Ab 2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem
Personalausweis reisen. Wer mit dem Nachwuchs innerhalb der Europäischen Union,
Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie in die Türkei reisen
möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten. Für europäische Länder,
die weder der EU noch dem Schengenraum angehören, braucht es jedoch einen
Reisepass. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise-
und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall
rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen. Bei der
Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises ist auch die
Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen zu beachten. Das bedeutet für alle
Eltern, die die Winterferien mit ihren Kindern im Ausland verbringen wollen,
bereits jetzt schon die Einreisebestimmungen zu überprüfen und evtl. einen
Personalausweis zu beantragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre
Gültigkeit.
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