Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Stadt Großröhrsdorf über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Wohngebiet Siedlung Westteil“. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Siedlung-Westteil“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die nachfolgende Veränderungssperre als Satzung gemäß § 14 BauGB beschlossen:

§ 1
Zu sichernde Planung

Der Stadtrat Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 eine Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Siedlung-Westteil“, gelegen im Ortsteil Bretnig-Hauswalde, beschlossen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die nachfolgenden Flurstücke: Flurstück 1075/4, 1070 und 1061/9 der Gemarkung Bretnig.

§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)   In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB sind:
Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen und Ablagerungen.
(2)   In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen außerdem erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(3)   Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Großröhrsdorf in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, von dem Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft, es sei denn, dass die Stadt Großröhrsdorf entsprechend § 17 Abs. 2 BauGB eine nochmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr beschließt, sollten dies besondere Umstände erfordern.

Großröhrsdorf, den 01.07.2020

Stefan Schneider
Bürgermeister


Satzung der Stadt Großröhrsdorf über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Wohngebiet Siedlung Westteil“

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