Informationen für Wohnungsgeber

Seit dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz neues Melderecht. Damit einher geht eine Veränderung für Vermieter. Bei jedem Einzug ist eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.
Für Sie bedeutet das, dass Sie seit dem 01.11.2015 Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Bestätigung des Wohnungsgebers schriftlich vom Mieter vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt wird.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Wohnungsgeberbestätigung im Formularsatz auf unserer Homepage www.grossroehrsdorf.de hinterlegt. Es wäre schön, wenn Sie den Mietern, Untermietern oder sonstigen Wohnungsnehmer das ausgefüllte Formular direkt bei Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. bei Einzug in die Wohnung aushändigen.

Meldebehörde der Stadt Großröhrsdorf

Stadtverwaltung Großröhrsdorf   Rathausplatz 1   01900  Großröhrsdorf