Seit dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz neues Melderecht. Damit einher geht eine Veränderung für Vermieter. Bei jedem Einzug ist eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Wohnungsgeber
sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören
insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst
Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.
Für Sie
bedeutet das, dass Sie seit dem 01.11.2015 Ihren Mietern eine solche
Bestätigung ausstellen müssen.
Der
Gesetzgeber sieht vor, dass die Bestätigung des Wohnungsgebers
schriftlich vom Mieter vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die
Meldebehörde übermittelt wird.
Um Ihnen die
Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Wohnungsgeberbestätigung im Formularsatz
auf unserer Homepage www.grossroehrsdorf.de hinterlegt. Es wäre schön, wenn Sie
den Mietern, Untermietern oder sonstigen Wohnungsnehmer das ausgefüllte
Formular direkt bei Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. bei Einzug in die
Wohnung aushändigen.
Meldebehörde
der Stadt Großröhrsdorf
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf