Wenn Sie Hundehalter sind, müssen Sie Ihren Hund bei der Stadtverwaltung anmelden. Jede Änderung in der Hundehaltung ist meldepflichtig.
Das betrifft die Anschaffung,
Ihren Umzug, den Verkauf oder das Ableben Ihres Hundes. Dabei sind
Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und farbliche Zeichnung des Tieres anzugeben.
Sobald der
Hund ein Alter von drei Monaten erreicht hat, unterliegt er grundsätzlich der
Hundesteuerpflicht. Zur Anmeldung bzw. Abmeldung sprechen Sie bitte in der
Finanzverwaltung vor. Eine Hundemarke wird Ihnen dann auf dem Postweg
zugestellt. Die An- oder Abmeldung selbst ist kostenfrei.
Das entsprechende Formular dafür finden Sie auf www.grossroehrsdorf.de (Rubrik: Bürger- und Ratsinformation).
Kampfhunde
unterliegen strengeren Bestimmungen. Bitte nehmen Sie Einsicht in die
Hundesteuersatzung oder erkundigen Sie sich bei der Stadtverwaltung.
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf