Westlausitz stellt wieder Fördergelder zur Verfügung

In der Westlausitz ist es aktuell wieder möglich, Fördergelder zu beantragen. AM 01.07.2024 startete der 2. Aufruf für das LEADER-Budget für dieses Jahr.

Insgesamt stellt die Region mit dem Aufruf LEADER-Fördermittel in Höhe von 675.000 € zur Verfügung.


Bis zum 09.09.2024 können z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen Vorhaben beim Regionalmanagement einreichen und sich mit diesen für eine finanzielle Unterstützung bewerben. Aufgerufen sind z.B. das private Wohnen, die Unterstützung von Unternehmen sowie touristische Projekte.


Über das LEADER-Programm wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Maximalzuschüsse zur Anwendung. Die Fördersätze liegen zwischen 30 und 80 %, die Maximalzuschüsse variieren zwischen 25.000 und 75.000 €.


Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt voraussichtlich im Ende Oktober/Anfang November 2024 durch den Koordinierungskreis, das Entscheidungsgremium der Region. Nach der Sitzung werden alle Projektantragsteller über die Ergebnisse der Sitzung informiert. Die Antragsteller, deren Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ausgewählt wurden, können dann in einem zweiten Schritt einen Fördermittelantrag bei der Bewilligungsstelle, dem Landratsamt Bautzen, einreichen.


Allen Antragstellern empfiehlt es sich, vor der Einreichung von Projektunterlagen eine Beratung beim Regionalmanagement (Telefon 03528-41961046, regionalmanagement@region-westlausitz.de) wahrzunehmen.


Ausführliche Informationen zum LEADER-Projektaufruf und die Antragsunterlagen finden sich auch auf der Westlausitz-Homepage (www.region-westlausitz.de) unter der Rubrik Aufrufe.


Welche Kommunen gehören zur Westlausitz?

Zur LEADER-Region Westlausitz gehören die 13 Städte und Gemeinden: Arnsdorf, Bischofswerda, Burkau, Elstra, Frankenthal, Großharthau, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn, Pulsnitz (ohne Ortsteile Oberlichtenau, Friedersdorf und Friedersdorf-Siedlung), Rammenau, Steina und Wachau. In den Städten Bischofswerda, Großröhrsdorf und Pulsnitz sind investive Maßnahmen (z.B. Bauvorhaben) nur in den ländlichen Ortsteilen, nicht jedoch in den Stadtgebieten förderfähig.

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