In den Gemeindefluren Bretnig Süd und Großröhrsdorf gibt es wiederholt einen zweiten konkreten Fall von Jagdwilderei und mehrere Hinweise auf versuchte Wilderei bzw. ungeklärte Schüsse in der Nacht.
Der bzw. die Täter sind vornehmlich in der Mondphase
unterwegs und schießen Rehwild auf den Feldflächen. Der Fall Kusel
(Rheinland-Pfalz) hat mehr als verdeutlicht, welches Gefahrenpotenzial und
welche kriminelle Energie in diesem Täterkreis nachzuweisen ist.
Grundsätzlich ist die Wilderei immer ein Verstoß gegen § 17
TierSchG, da es an einem vernünftigen Grund (§17 Nr. 1 TierSchG) zum Töten
eines Wirbeltieres fehlt. Ebenfalls wird das Fangen bzw. Erlegen mittels
Schlingen oder Pfeil und Bogen sowie kleinkalibrigen Waffen, die nicht den
Voraussetzungen des §19 Nr. 2 BJagdG entsprechen, gegen § 17 Nr. 2 TierSchG
verstoßen. Sofern das Wildbret verkauft wird, kommt der Straftatbestand der
Hehlerei (§ 259 StBG) in Betracht. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe
in einfachen Fällen und einer maximalen Haftstrafe von drei Jahren. In
besonders schweren Fällen (§ 292 Abs. 2 StGB) bei einer Haftstrafe von drei
Monaten bis fünf Jahren.
Sachdienliche Hinweise zu diesen Fällen nimmt das
Ordnungswesen der Stadt Großröhrsdorf unter Tel. 035952-28325 entgegen.
Die Jagdpächter bitten alle Bürger von Großröhrsdorf und
seinen Ortsteilen um aktive Unterstützung, die zur Aufklärung dieser Straftaten
führt. Bitte melden Sie Ihre Beobachtungen (nächtliche Schüsse, PKWs, welche
nachts bzw. zu Unzeiten die Feldflure befahren u.ä.)!
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf