Ende Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Großröhrsdorf appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Ausschließlich die Finanzämter sind für die Bewertung im Rahmen
der Grundsteuer zuständig, dass ändert sich auch nicht mit der Reform. D.h. das
Finanzamt ermittelt anhand der Feststellungerklärungen den Grundsteuerwert und
den Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz. Erst wenn alle
Grundsteuermessbeträge für die Grundstücke in der Stadt Großröhrsdorf vorliegen,
kann der Stadtrat im Jahr 2024 über den Grundsteuerhebesatz ab 2025
entscheiden. Ohne Mitwirken der Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümer durch fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärung,
kann eine sachgerechte Debatte über die örtlichen Hebesätze nicht stattfinden.
Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und
Eigentümer unter www.grundsteuer.sachsen.de. Auch das Grundsteuerportal
(Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B.
Gemarkung, Flurstückszähler und -nenner, amtliche Fläche, Bodenrichtwert oder Ertragsmesszahl
für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist über diese Internetseite zu
erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der
Informationen im Liegenschaftskataster bzw. Grundbuch sowie den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum
Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt oder
beim Grundbuchamt ist daher nicht notwendig.
Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.sachsen.de Erklär-Videos und Ausfüllanleitungen
für ELSTER. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von
Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete
Grundsteuer-Hotline zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Hoyerswerda ist
unter der Rufnummer 03571 460 1090 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) zu erreichen.
Was Sie zur Feststellung des
Grundsteuerwerts wissen müssen:
Von
April bis Juni haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Informationsschreiben ihres Finanzamts erhalten.
Darin wurde das Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem das oder die Grundstücke beim
Finanzamt geführt werden. Dieses muss bei der Abgabe der Feststellungserklärung
mit angegeben werden. Sollten die Bürgerinnen und Bürger das Schreiben verlegt
oder kein Schreiben erhalten haben, kann das Aktenzeichen beim zuständigen
Finanzamt erfragt werden.
Möglichkeiten
der Abgabe:
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf