Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie bei der Stadtverwaltung beantragen. Wie das genau funktioniert, ist hier beschrieben.
Wenn Sie nicht in Ihrem
Wahllokal, sondern per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen
Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei uns beantragen, erhalten Sie
die Briefwahlunterlagen.
Ein entsprechender
Antrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte
bis spätestens 22.05.2022 per Post erhält.
Dieser sollte möglichst
frühzeitig nach Erhalt gestellt und an die Meldestelle
der Stadt Großröhrsdorf, Rathausplatz 1 in Großröhrsdorf geschickt werden.
Sie können aber auch
den Antrag persönlich oder schriftlich -versehen mit Ihrem Vor-
und Familiennamen, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums- per Brief, per Fax
oder E-Mail (meldestelle.grossroehrsdorf@kin-sachsen.de) stellen. Eine telefonische Beantragung ist dagegen ausgeschlossen.
Oder Sie nutzen das bereitgestellte Online-Antragsformular, welches in der Zeit vom 09.05.2022 08:00 Uhr bis 07.06.2022 18:00 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 10.06.2022 16:00 Uhr zur Verfügung steht.
Stadtverwaltung Großröhrsdorf Rathausplatz 1 01900 Großröhrsdorf